#Marktplatz-Richtlinie
Stand: 22. Juli 2025
Präambel
Diese Richtlinie definiert die Regeln für die Nutzung des MetaXD Marktplatzes. Sie richtet sich an alle Nutzer – Kunden, Partner und Provider (nachfolgend "Anbieter") sowie deren "Digital Talents". Sie konkretisiert und ergänzt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der MetaXD AG , den
MetaXD Partnerschafts-Rahmenvertrag , den MetaXD Provider Framework Agreement sowie die
Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA). Ziel ist es, die Funktionsweise unseres kuratierten Marktplatzes transparent darzulegen und die Einhaltung relevanter rechtlicher Vorgaben, insbesondere des EU Digital Services Act (DSA), zu gewährleisten.
1. Zweck und Rolle von MetaXD
Der MetaXD Marktplatz ist eine spezialisierte B2B-Plattform, die Kunden mit digitalen Dienstleistungen im Bau- und Immobiliensektor verbindet.
- Rolle von MetaXD: MetaXD agiert als zentraler Vertragspartner für den Kunden und als Generalunternehmer für digitale Dienstleistungen. Unsere Rolle umfasst:
- Kundenakquise und Vertragsmanagement: Wir sind der alleinige Vertragspartner des Kunden für die im Projekt zu erbringenden Gesamtleistungen.
- Projektmanagement und Koordination: Wir übernehmen die vollumfängliche Planung, Steuerung, Qualitätssicherung und Überwachung der Projekte von der Anfrage bis zum Abschluss.
- Infrastruktur-Bereitstellung: Wir stellen die technische Plattform ("MetaXD Workspace") für eine effiziente und sichere Zusammenarbeit zur Verfügung.
- Anbieter-Management: Wir schliessen zur Leistungserbringung Verträge (Leistungsvereinbarungen) mit unseren geprüften Anbietern (Partnern und Providern) ab.
2. Nutzergruppen und anwendbare Dokumente
- Kunden: Unternehmen oder juristische Personen, die digitale Dienstleistungen über den MetaXD Marktplatz beziehen und einen Vertrag mit MetaXD abschliessen.
- Anbieter (Partner / Provider): Geprüfte Schweizer ("Partner") oder internationale ("Provider") Unternehmen, die auf Basis eines Rahmenvertrags mit MetaXD zusammenarbeiten und qualifizierte Fachkräfte bereitstellen.
- Digital Talents: Qualifizierte Fachkräfte, die in einem Anstellungsverhältnis mit einem Anbieter stehen und als dessen Erfüllungsgehilfen die Dienstleistungen im Rahmen der Projekte erbringen.
3. Registrierung und Anbieter-Verifizierung
- Registrierung: Die aktive Nutzung der Plattformfunktionen setzt eine Registrierung gemäss Ziffer 3 der AGB voraus. Nutzer sind zu wahrheitsgemässen und vollständigen Angaben verpflichtet.
- Anbieter-Verifizierung: Um die Sicherheit und Qualität auf dem Marktplatz zu gewährleisten, durchlaufen alle Anbieter einen Onboarding-Prozess. Gemäss den Anforderungen des DSA ("Know Your Business Customer") erheben und prüfen wir dabei folgende Informationen:
- Handelsregisterauszug und Unternehmens-Identifikationsnummer (UID/VAT).
- Gültige Kontakt- und Adressdaten.
- Qualifikationsnachweise der angebotenen Digital Talents (CVs, Zertifikate).
- Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung .
- Aktualisierungspflicht: Anbieter sind verpflichtet, ihre Stammdaten sowie den Dienstleistungskatalog und das Verzeichnis der Digital Talents innerhalb von 5 Werktagen nach einer Änderung zu aktualisieren .
4. Angebotserstellung und Projektmanagement
Der Projektprozess auf dem Marktplatz ist standardisiert, um Effizienz und Transparenz zu sichern:
- Projektanfrage: Ein Kunde stellt eine Anfrage über die Plattform.
- Anforderungsanalyse: Ein MetaXD-Projektmanager erstellt eine detaillierte Leistungsdefinition und prüft diese mit den potenziellen Digital Talents des Anbieters.
- e-Angebot: MetaXD erstellt als Generalunternehmer ein verbindliches, elektronisches Angebot für den Kunden, das den Leistungsumfang, Zeitplan, Kosten und das Projektteam transparent darlegt.
- Vertragsabschluss: Mit Annahme des e-Angebots durch den Kunden kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und MetaXD zustande. Parallel dazu schliesst MetaXD die projektspezifische Leistungsvereinbarung mit dem jeweiligen Anbieter ab.
5. Preise, Vergütung und Abrechnung
- Preise für Kunden: Der im e-Angebot ausgewiesene Gesamtpreis für den Kunden ist verbindlich.
- Vergütung der Anbieter: Die Vergütung (z.B. Stundensätze) ist in der jeweiligen Leistungsvereinbarung zwischen MetaXD und dem Anbieter festgelegt.
- Betriebskostenabzug: MetaXD erhebt einen projektbezogenen Betriebskostenabzug von 10 % des Netto-Partnerhonorars zur Deckung der Akquisitions-, Administrations- und Plattformkosten .
- Zahlungsbedingungen: Die Auszahlung an den Anbieter erfolgt nach dem Prinzip "Pay-when-paid" / "Pay-if-paid", d.h. nach vollständigem Zahlungseingang vom Kunden bei MetaXD . MetaXD verpflichtet sich, bei Zahlungsverzug des Kunden alle zumutbaren Schritte zur Einforderung der Zahlung zu unternehmen.
6. Inhalte und Verhaltensregeln (Community Guidelines)
- Verantwortlichkeit: Jeder Nutzer ist für die von ihm veröffentlichten Inhalte vollumfänglich selbst verantwortlich .
- Verbotene Inhalte: Die Veröffentlichung von Inhalten, die gegen geltendes Recht, die guten Sitten oder Rechte Dritter verstossen, ist strikt untersagt . Dies schliesst insbesondere diskriminierende, beleidigende, urheberrechtsverletzende oder schädliche Inhalte (Viren etc.) ein.
- Freistellung: Jeder Nutzer stellt MetaXD von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer von ihm zu vertretenden Rechtsverletzung (z.B. durch hochgeladene Inhalte) resultieren.
7. Melde-, Beschwerdeverfahren und Moderation
Im Einklang mit dem DSA und unseren AGB haben wir folgende Mechanismen etabliert:
- Kontaktstelle für Behörden: Eine offizielle Kontaktstelle ist unter legal@metaxd.ch für Behörden der EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz erreichbar .
- Meldung illegaler Inhalte: Nutzer können mutmasslich illegale Inhalte über ein klar gekennzeichnetes Meldeverfahren auf der Plattform melden. MetaXD prüft jede Meldung sorgfältig und ergreift bei Bestätigung angemessene Massnahmen (z.B. Entfernung, Sperrung).
- Massnahmen gegen Missbrauch: MetaXD behält sich vor, Nutzer, die das Meldesystem wiederholt und missbräuchlich für unbegründete Meldungen nutzen, nach vorheriger Verwarnung temporär oder dauerhaft zu sperren.
- Internes Beschwerdemanagement: Betroffene Nutzer können gegen Entscheidungen von MetaXD (z.B. Inhaltelöschung) innerhalb von sechs Monaten über ein internes System Beschwerde einlegen.
- Aussergerichtliche Streitbeilegung: Nutzern steht das Recht zu, zur Beilegung von Streitigkeiten eine zertifizierte aussergerichtliche Streitbeilegungsstelle anzurufen.
8. Haftung und Datensicherheit
- Haftung von MetaXD:
- Für den Betrieb der Plattform schliesst MetaXD die Haftung für leichte und mittlere Fahrlässigkeit aus; die Plattform wird "as is" zur Verfügung gestellt .
- Für die Erbringung von Dienstleistungen (Projektmanagement, Koordination) haftet MetaXD im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen. Die Haftung ist, ausser bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, auf die Höhe der vereinbarten Vergütung beschränkt.
- Haftung des Anbieters: Der Anbieter haftet für Schäden, die durch seine Digital Talents bei der Leistungserbringung schuldhaft (insbesondere bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz) verursacht werden. Er stellt MetaXD von entsprechenden Ansprüchen Dritter frei.
- Versicherungsschutz: Jeder Anbieter muss für die Dauer der Zusammenarbeit eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von min. CHF 1'000'000 (bzw. EUR 200'000 für Provider) unterhalten und auf Verlangen nachweisen .
- Datenschutz und Sicherheit: Alle Parteien verpflichten sich zur strikten Einhaltung des Schweizer DSG und der DSGVO, wo anwendbar. Anbieter müssen MetaXD über Sicherheitsvorfälle (Datenpannen) unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 24 Stunden, informieren.
9. Transparenz von Werbung und Empfehlungssystemen
- Werbekennzeichnung: Jegliche bezahlte Werbung auf dem Marktplatz wird klar und unmissverständlich als "Werbung" oder "Anzeige" gekennzeichnet.
- Empfehlungssysteme: Sofern Algorithmen zur Empfehlung von Anbietern oder Dienstleistungen zum Einsatz kommen, legen wir die Hauptparameter der Sortierung (z.B. "Relevanz", "neueste Angebote", "bestbewertet") transparent offen.
- Verbotene Werbung: Werbung, die sich gezielt an Minderjährige richtet oder auf sensiblen personenbezogenen Daten basiert, ist untersagt.
10. Kommunikation und Geistiges Eigentum
- Kommunikationskanäle: Die projektbezogene Kommunikation hat über die von MetaXD bereitgestellten, sicheren Kanäle zu erfolgen.
- Geistiges Eigentum (IP):
- Projektergebnisse: Alle im Rahmen eines Projekts spezifisch geschaffenen Arbeitsergebnisse gehen, wie im Rahmenvertrag geregelt, vollständig in das Eigentum des Endkunden über.
- Eingebrachte Artefakte: Bereits existierendes geistiges Eigentum des Anbieters (Vorlagen, Tools, Code-Bibliotheken) verbleibt im Eigentum des Anbieters.
11. Änderungen dieser Richtlinie
MetaXD behält sich vor, diese Richtlinie bei Bedarf anzupassen. Wesentliche Änderungen werden den Nutzern mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten in geeigneter Form mitgeteilt. Die fortgesetzte Nutzung der Plattform nach dieser Frist gilt als Zustimmung.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf diese Richtlinie ist ausschliesslich materielles schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Männedorf, Schweiz .